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K. 43.
b) bei der Die bei der Grenzaccise eingebrachten Strafen werden, wegen des wegfallenden An-
Greniaccise; theils des Coinspectors, dergestalt vertheilet, daß x die Casse, # der Inspector, der
Einnehmer und # der Denunciant erhäft, mie Ausnahme der mit der Tranksteuer ver-
einigten Grenzaccise vom ausländischen Getränke, wo, nach Maßgabe des Generalis
vom 126en Juni 1824., die Strafgelder so verrheiler werden, daß ## an die Trank.
Sceuer-Einnahme des Orts, als dem Steuer-Aerario zukommend, -dem Anzeiger, #
der untersuchenden Accisinspection und §# der Einnahme, bei welcher der Unrerschleif
vorgefallen, überlassen werden.
44.
Zc0 wenn die Wenn die Strafe, oder der Wereh der confiscirten Sache, niche mehr als einen Tha-
St 1.
unssbenn ler beträge, so ist sie ganz dem Denuncianten zu überlassen.
*
Wnn e Dlese Serafantheile finden jedoch nur von den wirklich eingebrachten Strafen Seatt,
niche Srate 14. und können daher von den erlassenen, oder inexigibeln Strafen, eben so wenig verlange
det. werden, als von den Geldstrafen, so in den H. 1. unter II. bezeichneren Uncersuchungen
vorkommen und ganz der Acciscasse zu berechnen sind.
E. 4.
Haltung der Diejenigen Rügen, wo die hinterzogene Abgabe nicht mehr denn —- 8 gl. — be-
Nügenprotheole träge, (§. 26.) sind, nach erfolgter Enrscheldung, in besondere Prococolle zusammen zu
bringen, über alle wichtigern aber besondere Acten zu halten.
6. 47.
Einsendung der Uiber sämmtliche, in dem letztvergongenen Quartale beendigee Accisuncersuchungen
Ruͤgentabell. hat der Accisinspector vierteljaͤhrig · ein tabellarisches Verzeichniß, nach der unter 2 beige-
fügten Vorschrift zu fertigen, und dem Commissar, spätestens 4 Wochen nach Ablauf des
e Quartals, bei 5 Thalern Strafe zuzustellen. Dieser hat dessen Richtigkeic durch seine
Namensunterschrist zu bestätigen, und dasselbe binnen 3 Tagen an das Geheime Finanz-
Collegium einzusenden.
48.
Die Einsendung dieser bei ihm von sämmtlichen Inspectionen eingegangenen Ta-
bellen geschiehe miccelst eines einzigen Präsentationsberichts, in welchem zugleich diejenigen