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5. 19.
B. Von den Rebkrutirungsbezirken.
Jeder améshauptmannschaftliche Bezirk der
alten Erblande bildet künftig einen Rekrutirungs-
Bezirk.
. 20.
Die Oberlausic wird dagegen dergestalé in
vier Rekrutirungsbezirbe eingetheilt, daß jeder
derselben eine der Vierstädte Budissin, Zittau,
Camenz und Löbau, nebst den ihnen zunachstlie-
genden stadt = und landmitleidenden Octen, in
sich faßt.
. 21.
Die Universität zu Leipzig, die Berg= und
Forst-Abademieen, die Abademieen der bildenden
Künste, die chirurgisch medicinische Akademie und
die Thierarzneischule zu Dresden, die Landschulen
Meißen und Grimma, die Gymnasien und Lycäen
und die Schulmeisterseminarien sind zu denjenigen
Rekerutirungsbezirken zu schlagen, zu denen der
Ort gehört, an welchem diese Institure sich be-
finden.
. 22.
C. Von den Rekrutirungscom-
missionen.
In jedem alterbländischen Rekrutirungsbezirke
tritt, einige Zeir vor dem zur Aushebung bestimm-
ten Termine, eine Rekrutirungs= und Reclama=
tions-Commission zusammen.
6. 23.
Diese Commisslon soll jedesmal bestehen
a) aus dem Amtshauptmanne des Bezirks,
b) aus dem betreffenden Bezirksbeamten,
I) aus einem ritterschaftlichen und einem städti-
schen Deputirten, und
Zusatz.
Es wird dieser Commission, außer dem Mi—
litairarzte, auch ein Civilarzt zugetheilt, welcher
bei der §. 52. vorgeschriebenen zweiten Uncer-
suchung der Diensteuchtigkeic der Mannschaften zu-
zuziehen ist.