Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

 

Gesetzsammlung

für  das
Königreich  Sachsen.
22.

 

 

 

38.)  Bekanntmachung,
die  Verlängerung  des  zeitherigen  freien  Mahlverkehrs  an  der  Preußischen
Grenze  betreffend;

vom  26  ten  November  1827.

N  die,  im  IIten  Artikel  der  mie  der  Krone  Preußen  uncerm  28ten  August
1819.  abgeschlossenen  Hauptconvention  sub  no.  10.  wegen  des  an  der  Sächsisch-Preußischen
  Grenze  gegenseitig  gestatteren  freien  Mahlverkehrs,  auf  5  Jahre  bestimmte,  durch
die  in  der  Gesetsammlung  vom  Jahre  1825.  S.  23.  zur  öffentlichen  Kenneniß  gebrachee
  fernere  Uibereinkunfe,  bereits  auf  2  Jahre  verlängerte,  dermahlen  aber  wieder
abgelausene  Frist,  im  Einverständniß  mit  dem  Königlich  Preußischen  Hofe,  auf  einen
Zeitraum  von  zwölf  Jahren  anderweit  erstreckt  worden  ist;  so  wird  solches,  auf  ergangenen
  Allerhöchsten  Befehl,  zur  allgemeinen  Wissenschaft  und  Nachachtung  in  hiesigen
Landen  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Dresden,  am  26ten  November  1827.

Königl.  Sächsische  Landes-Regierung.

Freiherr  von  Werthern.

Heinrich  Ferdinand  Müller,  8.
Ausgegeben  zu  Dresden,  am  1  11n  December  1827.

Gesetzsammlung  1827.  (  38  )