Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

( 59 ) 
M. Schuppen, Schweinstall, 
N. Scheune, Ziegelscheune, 
O. Ausgedbingehaus, 
P. Mäühlengebäude und Pochwerke, 
Q. Kirche, 
R. Brennofen, 
8. Werkstatt, 
T. Pavillon, Gewaͤchshaus rc. 
Sollten in einem Gehoͤfte von einer Qualitaͤt mehrere Gebaͤude zu catastriren 
seyn, so werden sie mit Al. A2. NI. N2. u. s. w. bezeichnet. Sind mehrere 
Gebäude unter einem fortlaufenden Dache, so wird das Gebaͤude nur mit einem Buch- 
staben bezeichnet. 
Die Seite hinter dem Titelblatte bei Catastern bleibt frei zur Autorisation. 
Pertinenzorte erhalten saͤmmtlich die Catasternummer des Hauptortes mit den Ab- 
cheilungen a. D. c. ꝛc., werden aber auf dem Titelblatte des Hauptorts mit aufgefuͤhrt. 
Auf jeder Seite ist in diesem Falle am Kopfe der Name des Orts zu setzen, um 
das Nachschlagen zu erleichtern. 
  
(#9)
	        
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