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A) Von der ärzklichen Behandlung solcher Kranken, . é6. 168 — 177.
B) Von den Maßregeln, welche wegen des Unterkommens und der
Verpflegung solcher Kranken, Seiten der Ortsbehörden, getroffen
werden sollelen . . . . .5.
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XXter Abschnitt.
Von den Leistungen an Spannfuhren und Mannschaftsdiensten
Iste6 Capicel. Von den Leistungen an Spannfuhren . 6
A) Fortschaffung von Militairpersonen, . . G. 202.
B) Fortschaffung von Militaireffecten, . . 5. 203.
C) Fortschaffung von Militaic-Verpflegungs-Gegenständen, d. 204 — 209.
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182.
. 183 — 201.
IItes Capitel. Von den Leistungen an Mannschafesdiensten . 5. 210.
A) Botendienste, . . . . . G. 211 — 214.
B) Wachtdienste, é. 215 — 217.
C) Handdienste, . . . ..218und219.
Xter Abschnitt.
Von der Serviseinrichtung in den Garnisonstaͤdten und von der Aus—
gleichung zwischen diesen Staͤdten, im Betreff der Leistungen
fuͤr das Militair.
Istes Capitel. Von der Serviseinrichtung in den Garnisonorten, . G. 220 — 224.
A) Von der Ausmittelung und Revision der Servistaxen, F. 225 — 230.
B) Von der Regulirung der Servisanlagen, . g. 231 — 233.
C) Bei der Einlegung des Militairs in die Quartiere, 9. 234 — 236.
D) Die Besorgung der uͤbrigen im Betreff der Milikair-
leistungen vorkommenden Geschäfte. 5. 237.
&) Die Führung der Serviscasse. . 9. 238 — 240.
F) Die Ablegung der Servisrechnung, . . 241 — 245.
IItes Capicel. Von der Ausgleichung unter den Garnisonstädten, . 5. 246 — 261.
XIter Abschnitt.
Von den Hufen in den alten Erblanden.
Allgemeine Bestimmungen * 9 - 6. 262 — 267.
T#es Capitel. Von den Land= oder Magazin-Hufen, 4 5. 268.
Iltes. Von den Marschhufen, Z . . 9. 269 — 277.
Illtes . Von den Spannhufen, . . . 278 —281.