Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

„ 
Repertorium 
der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 
vom Jahre 1828. 
  
II. in alphabetischer Ordnung. 
  
  
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eitenzahl. 
A. 
Abschätzung des Grundes und Bodens, s. Grundsteuersystem. 
Abtretungen, f(. Avulsen — Dieêmembrationen. 
Abzüge, 2 monatliche, zur Armen-Haus= Haupt= und Prämien= Casse, von den Besol- 
dungen der im Civil= oder Militair Etat versorgten Unteroffiziere und 
Gemeinen — diesfallsige Bestimmungen, . . . . . 167. 
- s. Schulden. 
Accisbedienten und Thorschreiber — inwiefern sie amtlich von den Thorwachten 
  
zu unterstuͤtzen seien, . 156. 
Acciseinnehmer auf dem Lande — deren Wohnungen sind nicht frei von Militair= 
leistungen, . . 136. 
Advocaten, removirte und luspendirte, s. Geschlechtsvo rmundschaft. 
Agentschaften, f. Fever-Versicherungs-Anstalten. 
Amtshauptleute, (. die ihren Wirkungskreis betreffenden Gegenstaͤnde. 
Anstalten, gemeinnuͤtzige, oͤffentliche, s. Armen--ꝛc. Anstalten. 
Apothekerlehrlinge sollen von Militairapothekern nicht angenommen werden, 159. 
Appellationen, vor dem kathol. geistl. Consistorio eingewandte und an das Vica— 
riatsgericht gerichtete — diesfallsiges Verfahren, 5½ 43 — 44. 
- diesfallsige Urthel hat das kathol. geistl. Consistorium zu pobliciren, . 44. 
Arbeits stuben fuͤrs Militair in Standquartieren — deren Ausmittelung und Bezahlung, 96. 
Armaturstuͤcke, s. Militaireffecten. 
Armencassen — Beiträge dazu haben Oberoffiziers an ihren Aufenthaltsorten nicht 
zu versagen, . 167. 
Armen", Corrections= und Gefängniß, auch offentliche gemeinnuͤtzige Anstalten 
— die, dazu bestimmten Gebaͤude und Grundstuͤcke sind frei von Militair— 
  
leistungen . . 132. 
Arreststuben, s. Militairgefängnisse — Marscheinquartierung. 
Arretirungen von Civilpersonen durch Militair — desfallsige Bestimmungen, 156. 
- arretirte Civilpersonen hat die Polizei, arretirte Militairperso— 
nen das Militair in Verwahrung zu nehmen - 
- von Militairpersonen — diesfallsige Verechshungen und Höliegenhei- 
ten der Civilbehörden, . . . . 157. 
Artillerie ist auf Maͤrschen in Orten an der Etraße. zu verquartieren, . . 174. 
Artillerie-Train — vesse Verquartierung auf Märschen, . . . . . 175. 
- reitende, s. Pferde. 
ürineimitte — inwiefern sie bei Milikairhospitälern anzukaufen und zu dis pen- 150 
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