Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
23. 
. 
—. 
34.) Reseript der evangelischen wirklichen Geheimen Rathe an die 
Ober-Amts-Regierung zu Budissin, 
die Prüfung der Schullehrer in der Oberlausitz betreffend; 
vom 4ten August 1830. 
Ven GOXTES Gnaden, Anton, Kdnig von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
Würdiger, Veste, Hochgelahrte, Räthe, liebe, andächtiger und getreue. Da über 
die Bestimmung des Mandats vom 12ten März 1821, die neuen Verfassungs= und 
Verwalkungs= Einrichtungen in der Oberlausit betreffend, binsichtlich der zu Prüfung der 
Schullehrer competenten Behörde, Zweifel entstanden sind, so befinden Wir für nöthig, 
gedachtees Mandat hierunter in Folgendem zu erläutern: 
Wenn bei Erlassung des nur beregten Gesebes niche die Absiche gewesen ist, den 
Oberlausitzischen Collatoren hinsichtlich der Prüfung der Geistlichen und Schullehrer, ein 
Mehreres, als ihnen bis dahin zugestanden, einzurdumen, und ein ihnen bereits, durch 
das Ober-Amts-Patent vom 3ten Juni 1817, entzogenes Befugniß hinwiederum zu- 
zubilligen; so mag, nach §. 3 und 12 gedachten Patents, die Prüfung aller in der 
Landmirleidenheit anzustellenden Schullehrer, so wie derjenigen) welche in den zu städri- 
schen Bezirken gehörigen Ortschaften angestelle werden sollen, immaßen auch das gedachte 
Patent 9. 12 einen Unterschied zwischen ihnen nicht ausstellt, von der Oberlausitzer 
Kirchen= und Schul-Commission erfolgen. 
Dagegen tragen Wir die Prüfung der niedern Lehrer in den Vierstädten, da die- 
selbe durch die Reseripte vom 10ten Juli 1796 und vi#en Juni 1798, den betref- 
Gesetzsammlung 1830. ( 31 )
	        
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