Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

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tung des gegen die Person des Wasallen selbst einzuleitenden Rügenverfahrens der Ober- 
Amtés-Regieung zu überlassen, niches desto weniger aber sich den weikern Maßregeln we- 
gen Eruirung und Sicherstellung des Tharbestandes, so wie der Untersuchung gegen dle 
etwa sonst noch bei der Conkravention betheiligken, desselben befreiecen Gerichtsstandes dabei 
nicht genießenden Personen zu unterziehen. 
Urkundlich haben Wir dieses Mandak, welches in der Oberlausitzz, in Gemaäßheic des 
Generalis vom 13cen Juli 1796 und des Mandacs vom Deen März 1818, annoch be- 
sonders bekanne zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und mic Unserm Kanzleisiegel 
bedrucken lassen. 
So geschehen zu Dresden, den 13ten November 1830. 
Anunton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 
  
D. Johann Daniel Merbach. 
Ausgegeben zu Dresden, am 19ten November 1830. 3
	        
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