Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

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vorzüglich auch mie der genauen Constatirung des Kämmerei= und sonstigen städtischen Ver- 
mögens sich beschäftigen und sich hierdurch zugleich zu künfciger Berathung localer Verfas- 
sungseinrichtungen zweckmäßig vorbereiten werden, indem Wir mie ihnen über die Anpas- 
sung der künftigen allgemeinen Städteordnung auf die besondern örtlichen Verhälenisse jeder 
Stade und über die deshalb nöthigen speciellen Bestimmungen, nach dem Erscheinen des 
gedachten Gesetzes, Verhandlungen pflegen lassen werden. 
Urkundlich haben Wir dieses Mandac, welches, in Gemäsheit des Generale vom 13ten 
Juli 1796 und des Mandaks vom Dten März 1818, bekanne zu machen ist, eigenhändig 
unterschrieben und das Königliche Siegel vordrucken lassen. 
So geschehen und gegeben zu Dresden, den 156en December 1830. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
  
Karl Friedrich Schaarschmidc. 
Gesetzsammlung 1830. („ 40 )
	        
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