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44.) Reseript des Geheimen Rathes an die Ober-Amts-
Regierung zu Budissin,
die Vermächtnisse und Schenkungen 2n Kirchen und für kirchliche Zwecke
etreffend;
dom 1ten April 1830.
Von GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c.
Veste, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe getreue. Da unter den Vermaͤchtnissen und
Schenkungen an Lehr-, Wohlthätigkeics-, Zucht- und Arbeics-Anstalten und zu Wertheil-
ung uncer die Armen, denen in dem Stempeltarif vom 1 21en August 1819 die Befreiung
vom Erbschaftsstempel zugestanden ist, Vermächenisse und Schenkungen an Kicchen und
für kirchliche Zwecke an sich niche mic zu verstehen sind, Wir es aber dem Sinne und der
Absiche jener gesetzlichen Bestimmung und der Analogie dessen, was G. 45 des Mandats
vom 1 E##en August 1819, sub b. in ähnlicher Weise mic ausdrücklicher Erwähnung der
Kirchen disponirk ist, enesprechend finden, daß die angezogene Vorschrife des Seempelarifs
bei oberwähnten Vermächtnissen und Schenkungen an Kirchen und für kicchliche Zwecke
ebenfalls in Anwendung gelange, so sehen Wir Uns bewogen, die gedachte Bestimmung des
dem Mandate vom 12ten August 1819 beigefuͤgten Stempeltarifs, unter der Rubrik:
„Erbschaften“ dahin zu erläutern, daß Vermäch'nisse und Schenkungen an Kirchen
und für kirchliche Zwecke die Befreiung vom Erbschaftsstempel ebenfalls genießen sollen,
und begehren an euch bierdurch gnädigst, ihr wollet euch in vorkommenden Fällen darnach
gehorsamst achten.
Daran geschiehe# Unser Wille und Meinung und Wir sind euch mie Gnaden gewogen.
Gegeben zu Dresden, den 1 50en April 1830.
NRostitz und Jänckendorf.
D. Johann Daniel Merbach.
Ausgegeben zu Dresden, am 24 ten April 1830.