Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Tarordnung, 
nach welcher die Sportuln bei dem Kdnigl. Scchsischen Kirchenrathe und 
dessen Canzlei gefordert und bezahlt werden sollen. 
Gegenstand. 
  
— 
S—. 
□ I 
9 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
Abolition einer zuerkannten Strafe, fuͤr das Rescript, 1 Thlr. bis 
Abschriften zu den Acten, oder als Beilagen zu einem Rescripte oder 
andern Ausfertigungen, von jedem Blazee 
Acceß bei dem Consistorio zu Leipzig, Rescripe wegen dessen Erkheilung, 
Acten, reponirte aufzusuchen und vorzulegeen 
Actorium unter dem Siegel des Kirchenrathhs 
Adoption, für die Urkunde und sämmtliche dazu gehörige Expeditionen, 
nach Beschaffenheit des Seandes oder Vermögens, 3 Thlr. bis 
Advocatur bei dem Consistorio zu Leipzigz 
s. auch Gehalt und Pension. 
Arrogation, wie bei Adoplion. 
Auditorlar bei dem Consistorio zu Leipzig, wie Acceß. 
Assessur in dem Consistorio zu Leipzlg, für den Befehl zu einer or- 
dentlihhennr 
— zzu einer außerordentlihen 
Accestac über einen oder den andern Punkt zu den Aceten 
— unter dem Insiegel des Kiechenraths, nach Beschaffenbeit des 
Gegenstandss. 1279gar. bis 
— bber eine Cenfur wegen bestandenen Eramens, (. Censar. 
Aufgebotserlaß, s. Oispensationsbefehl. 
Aufsuchung von Acten, s. Acten. 
Befebl, s. Resceripé. 
Berichc, für dessen Abfassung, Bemerkung des Abgangs und Bestel- 
  
Anordnung an die Cassenexpeditionm.. 6 gr. bis— 
  
lung, nach Beschaffenheit der Sache, . . 22Thlr. bis 
( 16“ ) 
— 
— 
do 00 
  
2 
  
4 1 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.