22 1840.
renden Höfe vorgelegt und die Auswechslung der Ratifications-Urkunden spã-
testens binnen drei Wochen in München bewirkt werden.
So geschehen, Män chen, den 8. Juni 1838.
(L. S.) gez. Freiherr von Gise. ¶. 8.) gez. Vahlkampf.
und nachdem die Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden,
Hessen, Sachsen-Reiningen und Nassau, so wie der Bürgermeister
und Nath der freien Stadt Frankfurt, den unterzeichneten Königlich Bay-
erischen Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, Freiherrn
von Gise bevollmächtiget haben, in ihrem Namen über den Beitritt der Ober-
herrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt zu dem durch die
vorstehenden Conventionen gegründeten Münz-Wereine zu unterhandeln und einen
eigenen Vertrag abzuschließen, so ist in Folge dessen, zwischen dem genaunten
Staatsminister einerseits, und dem unterzeichncten Fürstlich Schwarzburg-
Rudolstädtischen Bevollmächtigten, wirklichen Geheimen-Nath, Oberstall-
meister und Landeshauptmann sc. von Witzleben andererseiké, vorbehältlich
der Natifiration, folgender Verkkäg abgeschlossen worden.
Artikel 1.
Die Regierung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt tritt, rücksicht-
lich der Oberherrschaft jenes Fürstenthums, den vorerwähnten Conventionen
gegen Uebernahme der Verbindlichkeit bei, die Bestimmungen dorselben in al-
len ihren Punkten im ganzen Umfange der Fürstlichen Oberherrschaft zu voll-
ziehen und vollziehen zu lassen.
Artikel 2.
Außerdem macht sich die Fürstliche Regierung verbindlich:
4) die Bestimmungen des Artikels 7. der Münz-Convention vom 25. Au-
gust 1837. in der Art zu vollziehen, dag sie sogleich für das Jahr
836. und für ihre Rechnung, eine nach Maasgabe der oberherrschaft-
lichen Vevölkerung, respective der Zollrevenüen-Verkheilung treffende
Summe von 36,600 Gulden, und zwar davon 24,400 in ganzen, dann
12,200 in halben Gulden-Stücken, bei einer zum süddeuischen Münz-
Verein gehörigen Münzstälte ausprägen und in Umlauf setzen lassen
werde.