Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

Taxe der Arbeiten und Gefäße. 
I. Tare der Arbeiten. 
  
nl 
Abdampfen. 
zi Abdampfen bis incl. 12 Unzen — 8 
das Abdampfen einer größeren W für 120 das Luchtuin 
von 12 Unzen übersteigende Pfund !½„ 6 
Amalgam. - 
FüchkeittmgeinesAInalgaIIw,viellan---·- - 16 
Aufgüsse und Macerationen. 
Kalte Aufgüsse und Macerationen bis zu einer Dauer von 24 Stunden 
werden halb so hoch alo gewöhnliche Decocte gerechne 
Bei mehr als 24 stündiger Dauer werden für #on folgenden Zeitraum 
von 24 Stunden die für dieS Operationen ausgeworfenen Arbeitepreise um 
die Hälfte erhoht. . 
Auflösungen. 
Für Auflésung eines Extractes in Liuer Iluͤssigteit, wenn vazu ein 
Mörser gebraucht wird —8 
Fuͤr Auflesung r Merchbert in *“*“ aiherishen Di u. — w. fir 
jede e r Solution = —E98 
arme Soationen don aen bber ochteren Sahen „ Ne und 
vorglsschen m Amphions-»in inze -- ... 8 
roͤßeren — fuͤr jedes das Quanmum“ von 12 unn ½ 
steigende eg der Solut --------.-. -—0 
Cataplasmen. 
Für Bereitung eines warmen Calablasma: bis incl. 6 Unzen + 2 
  
 
	        
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