Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

1842. 
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Wenn vom Arzte ein Decoct verordnet wird, zu welchem gegen Ende 
des Kochens noch eine andert Substanz binzugefügt werden und noch einige 
Zeit mitkochen sell, so darf dafür nur ein einfaches Decoce berechnet werden; 
sollen jedech die vorgeschriebenen Species noch damit infundirt werden, so 
wird das Decoct um die Hälfte höher berechnet. 
Wenn bei der Bereitung einer Arzuei Digeriren und Kochen gleichzeitig 
verordnet sind, so darf für die letztgenannte Operation nur die Hälfte des 
dafür ausgeworfenen Arbeitspreises in Anrechnung kommen. 
Digestionen. 
Geistige Digeslien bis zur Dauer von 21 Stunden werden 
6 incl 6 Unzen z zu = . " - 
— u EIIIIEIEIIIE 
gerechnet. 
Bei groͤßeren Quantitaͤten für jedes das Quantum von i- Unzen bber- 
steigende Pfund 
Bei mehr als 2ustümiiger Daner sgessiger Dihchienn wird fuͤr jeden 
felgenden Zeitraum von 24 Stunden die Hälfte der obigen Arbeitspreise 
binzugerechurt. So ist z. B. eine geistige Digestien bio 6 Unzen von drei- 
tägiger Jaur- zu berechnen mit - 
ge Digestionen, t n einer zstündigen Dauer, werden chen 
so, wie u Becocte ber 
Bei mehr als 24stuͤndiger t sind die für gewöhnliche Decocte aus- 
giwarsenen, (rbeitepreite für jeden folgenden Zeitraum von 24 Stunden um 
die Hälfte zu erhöhen. 
Dlepensatlon nichtflüsster Arznelmletel. 
r die Diohensaeion eines nichtflüssigen, weiter nicht zu mischenden 
un bishe, z. ines einzelnen Pulvers, wenn hierbei die Verwendung 
eines Gefäßes nicht han findet, mit Convolut und Signatur sind: 
iner Wenge bis incI. 6 Unz o77 s- 
1 
bei groͤßeren Mengen irs jedes das Quantum von 12 unzen üborsteigende Pfund 
zu berechnen. 
Für die Dispensation eines Pflasters, inel. Einwicheln in „Wachs- 
papier, Convolut und Signatur: * incI. 1 Unze · 
s--I-- 
b 12 — 1 * * r *# * 1 
Für jedes das Quantum von 12 unzen übersteigende Pfund- 
Uüstl. Schw. Rudolst. Gesehsammlung. Ul. 4 
  
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