Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

244 18409. 
UIm Geses, 
den Erlaß des Mahl= und Kopfacrises in der Fürstlichen Oberberrschaft und 
des 4ten Theils der terminlichen Contribmionen oder Löhnungen in 
der Fürstlichen Unterherrschaft auf das Jahr 1850 betreffend, 
vom 27. Derember 1849. 
Wir Friedrich Güneher, Fürst zu Schwarzburg u. 
urkunden hiermit, daß Wir Uns gucddigst entschlossen haben, den für die Jahre 
1842 bis 1849 stattgefundenen Erlaß des Mahl= und Kopfaccises in der Ober- 
herrschaft und des 4ten Theils der terminlichen Contributionen oder Löhnungen 
in der Unterherrschafe Unseres Fürstenthums auch für das nächste Jahr 1850 
zu bewilligen. ç. 
Urkundlich unter Unserem Fürstlichen Insiegel und Unserer eigenhändigen 
Unterschrift. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 27. December 1840. 
(L. S.) Friebrich Gänther, 
F. z. S. 
C. Schwart. Scheidt.
	        
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