Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

106 1852. 
I. Bloche. 
1) harte. 
11 Kr. für 1 Cub.,F., bis zu einer Länge von 16 Fuß. 
13 . „ 1 „ von einer bänge von 17—22 Fuß. 
2) weiche. 
. Fl. .. Kr. für 1 Cub.-F. bis zu 13 Zoll mittlerem Durchmesser und bis zu 
einer Länge von 10 Fuß, wofür der Preis erst nach §. 16 dieseo Re- 
ulativo zu ermitteln ist. Bei einer Länge über 10 und bis 22 Fuß 
ostet 1 Cub.-F. 1 Kr. mehr, als der vorstehend ermittelte. 
Verzeichniß 
der Preise für die Floßscheithölzer nach Leipziger Maß. 
F. 10. 
Rhe: Mastcoeldes Far 1 Klaster! Mioea ich-a 
Klafter 
pg s - su- 
5 fl. — kr. ausschließlichdesbe 
Brennholz am Zirkel. 
7 Fl. — Kr. ausschließlich des bestimmten Maßgeldes für 1 Klafter desgl. auf den 
Holzaussatplätzen zu Blankenburg, Schwarza, Volkstedt oder 
Rudolstadt. , 
10FL-—Xk.ausschließlichdeöbestimmtenMaßgeldeöfüthlafterzelligweiches 
Werkholz (Ausschußscheite auf den Scheitgaͤrten zu Blankenbutg, 
Schwarza, Bolkstedt oder Rudolstadt. 
10 Fl. 32 Kr. für 1 Klafter Tellig. hartes Feuerholz ausschließlich des bestimmten 
Maßgelde bei Schwarza oder Rudolstadt. 
13 Fl. — kr. für 1 Klafter 3 ellig, hartes Werkholz (Ausschußscheite) ausschließ- 
lich des bestimmten Maßgeldes bei Schwarza oder Rudolstadt.