Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

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5 12. 
Um die Entstehung von Krankheicen unter den Hausthieren zu verhüten, hat 
er auf zweckmäßige Beschaffenheie des Futters, des Wassers, der Stallungen, der 
Weidepldte, auf gehoͤrige Reinlichkeit bei ider Wartunge auf Beseitigung und Ver- 
me idung s schaͤdlich cher g de 1 G iftpflan= 
zen, auf die Abstellung schädlicher Gebruche und Gewohnheiten durch Rath und 
That möglichst hinzuwirken, und deßhalb bel den Behörden die geeigneten Einlei- 
tungen zu treffen. Inobesondere hat er auch auf etwa vorhandene, in örtlichen Ver- 
bältnissen begründete Schädlichkeiten, welche Bedingungen enzootischer Krankheiten 
ausmachen, sein Augenmerk zu richten und nöthigenfalls in Verbindung mit dem 
Physikus und in Gemeinschaft mit den Behörden die Hebung und Entfernung der- 
selben ins Werk zu setzen. Ebenso hat er, um das Forterben der Thierkrankheiten 
zu verhüten, genau darauf zu achtren, daß keine mit erheblichen forterbenden Krank- 
heiten und Fehlern behafteten Thiere zur Zucht gebrauche werden. 
Decgleichen hat er sorgfältig darüber zu wachen, daß keine Ansteckungsstoffe 
im Lande erzeugt oder in dasselbe eingeführt werden, und in der lehteren Hinsicht 
muß er öfterd bei Viehmärkten gegenwärtig sein und auf gesunde Beschaffenheit deo 
zum Verkaufe gebrachten Viehes sehen. Dab wad er über den Ausbruch von Seuchen 
in den benachbarten Ländern erfährt, muß er schleunigst zur Kenntniß der Behörden 
bringen, in Bezug auf fremdes Vieh, welchec durch das hiesige Kand getrieben wird, 
auf die Aufforderung der Behörden die bei herrschenden Seuchen nöthigen Gesund- 
beitspässe, erforderlichenfalls die Thiere selbst untersuchen, so wie darauf achten, daß 
keine Seuche durch giftfangende Sachen in das Land Eingang finde. 
S. 13. 
Dem Kreisthierarzte liegt es ferner ob, für die Tilgung ansteckender Krank- 
heiten, die in seinem Bezirk ausbrechen, eifrigst zu sorgen. Demgemß hat er sich 
bei der ersten Nachricht ven dem Auöbruche einer solchen Krankhit in einem Orte 
ungesäumt an Ort und Stelle zu begeben und das Uebel in Bezug auf seine Ursachen, 
seine Verbreitung, seine Zeichen, seinen Verlauf, seine Ansteckbarkeit, seine Gefahr 
und Tödklichkeit genau zu untersuchen, einen Heilplan zu entwerfen, Maßregeln an- 
zugeben, wie der Verbreitung der Seuche Einhalt gethan und vorgebeugt werden 
kann, und dieselben durchführen zu helsen. Namentlich ist dieses erforderlich bei der 
Rinderpest, dem Rotz, dem Wurm, dem Milzbrand, dem Zungenkrebs, der bei
	        
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