Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

1853. 164 
IU. 
Vertrag 
zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kur- 
bessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Joll= und Han- 
dels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und 
der freien S#tutt Frankfurt, 
Fortdauer und Erweiterung des Zoll= und Handels- 
Vereines 
beilressend. 
Nachdem die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Wurt- 
temberg, Baden, Kurhessen, Großherzogkhum Hessen, der bei dem Thüringischen 
Zoll= und Handelo-Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, 
Nassau und der freien Stadt Frankfurt, 
im Anerkenntniß der wohlthätigen Wirkungen, welche der auf den Verträgen 
vom 22. und 30. März und 11. Mai In33, vom 12. Mai und 10. December 1835, 
vom 2. Januar 1836 und vom B. Mai, 1. October und 13. November 1841 be- 
ruhende Joll= und Handelo-Verein, den bei dessen Gründung gehegten Absichten 
entsprechend, für den Handel und gewerblichen Verkehr der daran betheiligten 
Staaten herbeigeführt hat, und welche von einer weiteren Ausdehnung des gegen- 
seitig freien Handels und gewerblichen Verkehrs zwischen Ihren Staaten für die 
Woblfahrt Ihrer Unterthanen und zugleich für die Beförderung der allgemeinen 
Handels= und Verkehrs-Freiheit in Deutschland zu erwarten stehen, 
in dem Wunsche übereingekommen sind, sowohl den Fortbestand des gedachten 
Zoll- und Handels-Vereines sicher zu stellen, als auch den Steuerverein, auf Grund 
des zwischen den Regierungen von Preußen und Hannover am v. September 1851 
abgeschlossenen Vertrages, welchem Oldenburg durch Vertrag vom 1. März 1852 
beigetreten ist, mit diesem Vereine zu bereinigen: „o sind zur Erricng, dieset 
Zwecke Verhandlungen gepflogen worden, wozu al g 
Seine Majestaͤt, der Koͤnig von Preußen: 
Allerhoͤchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von 
Pommer Esche,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.