Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

1853. 277 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Einundzwanzigstes Skäch vom Jahre 1833. 
XLV. Ministerial-Bekanntmachung, 
die weitere Einstellung der Erhebung des Eingangozolles für Getreide, Hülsen- 
früchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate betreffend. 
In Gemähheit einer unter den Regierungen der Zellvereing-Staaten neuer- 
lich stattgehabten Vereinbarung ist die vor der Hand bio zum Schluß des lau- 
fenden Jahres verfügt gewesene Einstellung der Erhebung des Eingangszolles 
für Getreide, Hütsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate nämlich: ge- 
schrotete und geschälte Körner, Graupe, Grieo und Grütze, gestampfte oder ge- 
schälte Hirse bis Ende September des künftigen Jahres I#4 auogedehm wor- 
den, was hierdurch mit Bezugnahme auf die betreffende Ministerial-Bekanntma- 
chung vom 13. v. M. zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 21. October 1853. 
Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil, der Finanzen. 
Th. Schwarg. e 40 
  
XLVI. Ministerial-Bekanntmachung, 
betreffend den Beitritt der Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma 
zu dem Preußisch-Oesterreichischen Handels= und Jollvertrage. 
Nachdem die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma dem zwi- 
schen Preußen und Oesterreich abgeschlossenen Handels= und Zellvertrage vom 
19. Februar 1#853 auf Grund des Artikels 26 dieses Vertrage beigetrei, auch 
Fürstl. Schw. Rudolß. Gesehsamml. XIV.
	        
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