Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

1854. 5 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
Hrittes Süch vom Ichre 1854. 
  
III. ———. Veammemachung 
wegen des Beitritts der Königlich Bayerischen Regicrung zu der Uebereinkunft 
hinsichtlich der Verpflegung erkrankter 2c. Staatsangehörigen, 
vom 11. Jannar 1854. 
Die Königlich Bayerische Regierung ist der in Eisenach am 11. Juli 1853 
abgeschlossenen Uebereinkunft im Betreff der Verpflegung erkrankter und der 
Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsangehörigen (Ges. Samml. v. J. 
1853 S. 278 ff.) nachträglich beigetreten, was anmit öffentlich bekannt gemacht 
wird. Rudolstadt, den 11. Januar 1854. 
Fürstl. Schwarzburg. Ministerium. 
v. Bertrab. 
IV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 16. Jamar 1854, betreffend den Hamdels= und Schiffährtsvertrag mit 
Belgien. 
Da durch die zeither deshalb stattgefundenen Verhandlungen eine weitere Ver- 
einbarung wegen Fortsehung des unter dem 1. September 1847 zwischen dem deut- 
schen Joll= und Handelovereine einerseits und Belgsen andererseite abgeschlossenen 
Handels= und Schiffahrts Vertrages (Ges. Samml. vom Jahre 1845, S. 19) 
nicht erzielt worden ist, so treten die Bestimmungen dieses Vertrags und der dazu 
Färsll. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XV. 3
	        
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