1854.
Gesetzsammlung
fuͤr das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Dreizehutrs Stüch vom Jahre 1834.
XXXVIII. Ministerial= Bekanmemachung
vom 2. Mai 185x, die Aufhebung der Waaren-Controle im Binnenlande in
der Movinz Westphalen und in den Fürstlich Waldeckschen und Lippeschen
Gebictstheilen betreffend.
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums
zu Berlin die Waaren-Controle im Binnenlande in der Provinz Westphalen und in den
dieser Provinz angeschlossenen Fürstlich Waldeckschen und Fürstlich Lippeschen Gebiets-
theilen nunmehr mit der Maaßgabe aufgehoben worden ist, daß sie ferner nur noch für
Kaffee im Regierungs-Bezirk Münster fortbesteht, so wird solches andurch öffentlich be-
kannt gemacht.
Rudolstadt, den 2. Mai 1854.
Fürstl. Schw. Mintsteriun, Wbtbeilung der Finanzen.
Schwa
A. Koch.
& XXXHKX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 2. Mai 1854, die dem Nebeuzollamte 1 zu Schlancy in Schlesien wider-
ruflich ertheilte unbeschränkte Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von
Begleitscheinen 1 und II betreffend.
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums
zu Berlin dem Nebensteueramtel zu Schlancy in Schlesien widerruflich die unbeschränkte
Ausgegeben in Rudolstadt, den 24. Juni 1854.
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Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetsamml. XV.