Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

1854. 
Gesetzsammlung 
fuͤr das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Dreizehutrs Stüch vom Jahre 1834. 
  
XXXVIII. Ministerial= Bekanmemachung 
vom 2. Mai 185x, die Aufhebung der Waaren-Controle im Binnenlande in 
der Movinz Westphalen und in den Fürstlich Waldeckschen und Lippeschen 
Gebictstheilen betreffend. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums 
zu Berlin die Waaren-Controle im Binnenlande in der Provinz Westphalen und in den 
dieser Provinz angeschlossenen Fürstlich Waldeckschen und Fürstlich Lippeschen Gebiets- 
theilen nunmehr mit der Maaßgabe aufgehoben worden ist, daß sie ferner nur noch für 
Kaffee im Regierungs-Bezirk Münster fortbesteht, so wird solches andurch öffentlich be- 
kannt gemacht. 
Rudolstadt, den 2. Mai 1854. 
Fürstl. Schw. Mintsteriun, Wbtbeilung der Finanzen. 
Schwa 
A. Koch. 
& XXXHKX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 2. Mai 1854, die dem Nebeuzollamte 1 zu Schlancy in Schlesien wider- 
ruflich ertheilte unbeschränkte Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von 
Begleitscheinen 1 und II betreffend. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums 
zu Berlin dem Nebensteueramtel zu Schlancy in Schlesien widerruflich die unbeschränkte 
Ausgegeben in Rudolstadt, den 24. Juni 1854. 
21 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetsamml. XV. 
 
	        
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