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Kreisgerichte zur Beschlußfassung über die Versetzung in den Anklagestand und die An-
beraumung einer Hauptverhandlung mitzutheilen.
Hält der Staatsanwalt dafür, daß die Hauptverhandlung vor ein Geschwornen-
gericht gehörig sei, so hat er die Acten dem Ober-Staatsanwalte einzusenden, welcher
dieselben der Anklagekammer des Appellations-Gerichts mit dem durch eine Darstellung
derjenigen Thatsachen, welche den Gegenstand der Anklage bilden sollen, zu begrün-
deuden Antrage überreicht: bestimmte Angeschuldigte wegen bestimmter Verbrechen auf
dem Grunde der zu bezeichnenden Strafgesetze in den Anklagestand zuversetzen und vor
das Geschwornengericht zu verweisen.
Hat die Anklagekammer die Versetzung in den Auklagestand ausgesprochen (5. 36,
37) so hat der Ober-Staatsanwalt die Anklageschrift zu fertigen und diese nebst den
Acten dem Präsidenten des Gerichtshofes mitzutheilen.
Hält die Staatsanwaltschaft dafür, daß die Einstellung der Untersuchung zu be-
antragen sei, so kommen die Vorschriften des Art. 95 zur Amvendung.
8. 32.
Eine Anklageschrift ist bei Strafe der Nichtigkeit erforderlich. Die
Anklageschrift wegen eines vor das Geschwornengericht verwiesenen Verbrechens soll
enthalten:
1) den Namen des Angeschuldigken und dessen persönliche Verhältnisse:
2) eine Darstellung derjenigen Thatsachen, welche das, den Gegenstand der Anklage
bildende Verbrechen begründen sollen, mit den etwaigen erschwerenden oder mildernden
Umständen;
3) die Anklage in der Weise, daß der Angeschuldigte wegen des fraglichen, nach
seinen thatsächlichen Bestandtheilen anzugebenden Verbrechens angeklagt werde, das
Kleichfalls hier anzugebende Strafgesetz oder eventuell ein anderes zu benennendes
Strasgesetz verletzt zu haben;
4) zum Schlusse sind die Beweismittel anzugeben, welche bei der künftigen Haupt-
verhandlung gebraucht werden sollen. Insbesondere sind die Namen und der Aufeut-
haltcort der Belastungs= und Vertheidigungs-Zeugen und der Sachverständigen, deren
Abhörung die Staatsanwaltschaft bei der Haupwerhandlung verlangt, oder bei denen
sie sich mit Vorlesung ihrer bereits in der Voruntersuchung enthaltenen Aussagen be-
gnügen will, anzugeben.
Die Anklageschrift wegen eines Verbrechens, welches vor das Kreisgericht zu