1855. 145
Gesetzsammlung
für das Firstenthum Schwarzburg= Rudolstadt.
Me##zehntes Stüch vom Johre 1855.
XLVIII. Ministerial-Bekauntmachung
vom 5. November 1855, die Errichtung eines Nebenzollamtes I. an der
Marimilians-Eisenbahn in Scheidt betr.
Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staats-Minisieriums des
Handels und der öfsentlichen Arbeiten ist wegen der bevorstehenden Eröffnung der pfäl-
zischen Maximilians-Eisenbahn (von Weißenburg nach Neustadt a. H.) an derselben
ein, dem Hauptzollamtsbezirke Neuburg a. Rh. einverleibtes, mit unbeschränkter Ab-
fertigungs= und Hebebefugniß versehenes Nebenzollamt I. mit der Bezeichnung „Königl.
Bayerisches Nebenzollamt I. an der Maximilians-Eisenbahn in Scheidt eriichtet
worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Rudolstadt, den 5. November 1855.
Fürstl. Schw. Ministerium, btheilen der Finanzen.
Th. Schwartz.
A. Koch.
& XIX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 20. November 1855, die Erweiterung der Amtsbefugnisse des Königlich
Sächsischen Nebenzollamtes 1. in Brambach betr.
Nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Finanz. Ministeriums ist dem
dortigen Nebenzollamte I. in Bemta die enweiterte Befugniß zum Mescrt
Fuͤrsil. Schw. Rudolst. Geschsamml. X
gn Rudolstadt den 15. deente 1855.