Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 268 
Schwarza Bd. I. Jol.9, Nr. 6 unterm 28. August d. J. eingetragen worden, worüber 
bieser Hypothekenschein ausgefertigt wird. 
Rudolstadt, den 20. August 1857. 
(L. S.) Fiirstl. Schwarzb. Justizamt. 
J. 
Auf Grund der Requisition des Fürstlichen Justizamtes Blankenburg ist die von 
dem Fuhrmann Heinrich Mever hier in seiner Eigenschaft als Vormund der unmündigen 
Auguste Schmidt zu Blankenburg zu bestellende Caution von Fünfhundert Gulden auf 
die demselben zugehörigen nachverzeichneten Grundstücke 
1) ein Wohnhaus auf dem Marktplatze Nr. 4 und erworben durch 
2) einen Acker Feld in dem Eisersthale neben dem Hofrath Un- mi vom 
ruh und dem Fleischermeister Müller gelegen, 1. Juli 1845. 
zur ersten Hypothek in das Hypothekenbuch der Stadt Rudolstadt Bd. Ul. Fol. 24, 
Nr. 6 unterm 2. Aug. d. J. kingetragen worden, worüber dieser Hypothekenschein aus- 
Hefertigt wird. 
Rudolstadt, den 2. August 1857. 
(L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt. 
K. 
Nachdem das dem Handelsmann Friedrich zu Rudolstadt lt. Hypothekenscheines 
vom 18. Jannar 1852 für 600 Fl. Sechshundert Gulden Darlehn Zinsen und Kosten 
verpfändete, in hiesiger Stadt am Markte unter Nr. 56 neben dem Nagelschmiedemeister 
Mobr und dem Conditor Weiß belegene, Wohnhaus nach dem Ableben des zeitherigen 
Besitzers, des Fuhrmanns Christian Rothe, mit der darauf haftenden Hypothek auf 
dessen Sohn, den Töpfermeister Friedrich Rothe, vermöge gesetzlicher Erbfolge überge- 
gegangen und dem Leßteren durch Uebereignungsurkunde vom 30.Oct. 1856 gercchtlich 
zugeschrieben, der neue Besitzer auch auf das Folium seines Vorbesitzers im Hypotheken- 
buch eingezeichnet ist, so wird dies zur Nachricht des Gläubigers amtlich beurkundet. 
Rudolstadt, den 28. Nevbr. 1856. 
(L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt.
	        
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