Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 305 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Zwaiigtes Stüch vom Jahte 1856. 
XX XIII. Ministerial Bekanntmachung 
vom 18. August 1856, die Erweiterung der Abfertigungebefugnisse des Königlich 
Sächsischen Nebenzollamtes 1. zu Klingenthal, Hauptamtrbezirke Eibenstock, betr. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Finanzministeriums 
dem dortigen Nebenzollamte l. zu Klingenthal, Hauptamtsbezirks Eibenstock, die Er- 
mächtigung zum Begleitscheinwechsel mit den zollvereinsländischen Hauptämtern zu 
Aachen, Cöln, Lindau, Kehl und bei Schusterinsel ertheilt worden ist, so wird solches 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 18. August 18506. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil. der Finanzen. 
Th. Schwarp. 
A. Koch. 
XLIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 26. August 1856, die Wiederaufhebung der umerm 5. Decbr. 1855 
angeerdneten zeitweisen Suspension der Steucrvergütung für ausgehenden 
Branntwein betr. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird die durch Mi- 
nisterial-Bekanntmachung vom 5. Decbr. v. J. angeorducte Kitweise Suspension der 
Steuervergütung für ausgehenden Branntwein vom 1. Novbr. d. J. abwieder aufgehoben. 
Rudolstadt, den 26. August 10956. 
Fürstl. Schwarzb. Miristerimn, Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwarp. 
  
Koch. 
Ausgegeben in Rudolstadt den 30. * 1856. 
Fürül. Schw. Audolst. Gesegsamml. XVIl. 15
	        
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