Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 320 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Srchsundzwanzigaes Stück vom Jahre 1856. 
LV. Ministerial-Bekauntmachung 
vom 21. Nov. 1856, die Errichtung einer Revisions= und Zollabfertigungs-= 
Stelle am Bahnhofe zu Münden betreffend. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Ministeriums der 
Finanzen und des Handels am Bahnhofe zu Münden, um den vermehrten Gütewerkehr 
daselbst keine Störung erleiden zu lassen, eine Revisions= und Zollabfertigungs-Stelle 
errichtet worden ist, welche als Filial des Mündener Haupt- Steuer-Amts dieselben 
Befugnisse hat, wie letzteres, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 21. November 1856. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwarß. 
A. Koch. 
  
X LVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 21. November 1856, die Umwandlung des Grohherzoglich Badischen 
Nebenzollamteo II. Classe zu Waldshut in ein Nebenzollamt I. Classe, sowie 
die gleichzeitige Aufbebung des Nebenzollamtes I. Classe am Grenzacher Horn 
mit dem dortigen Anmeldeposten und die Errichtung eines Nebenzollamtes 
II. Classe dortselbst betreffend. 
Nach einer Mittheilung der Großherzoglich Badischen Ministeriums der Finanzen 
ist das Nebenzollamt Il. Classe zu Waldshut vom 10. d. M. an in ein Nebenzollamt 
Ausgegeben in Rudolstadt den 6. December 185. 
Fürsll. Schw. Rudolsl. Gesegsamml. XVII. 51
	        
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