1856. 320
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Srchsundzwanzigaes Stück vom Jahre 1856.
LV. Ministerial-Bekauntmachung
vom 21. Nov. 1856, die Errichtung einer Revisions= und Zollabfertigungs-=
Stelle am Bahnhofe zu Münden betreffend.
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Ministeriums der
Finanzen und des Handels am Bahnhofe zu Münden, um den vermehrten Gütewerkehr
daselbst keine Störung erleiden zu lassen, eine Revisions= und Zollabfertigungs-Stelle
errichtet worden ist, welche als Filial des Mündener Haupt- Steuer-Amts dieselben
Befugnisse hat, wie letzteres, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 21. November 1856.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Th. Schwarß.
A. Koch.
X LVI. Ministerial-Bekanntmachung
vom 21. November 1856, die Umwandlung des Grohherzoglich Badischen
Nebenzollamteo II. Classe zu Waldshut in ein Nebenzollamt I. Classe, sowie
die gleichzeitige Aufbebung des Nebenzollamtes I. Classe am Grenzacher Horn
mit dem dortigen Anmeldeposten und die Errichtung eines Nebenzollamtes
II. Classe dortselbst betreffend.
Nach einer Mittheilung der Großherzoglich Badischen Ministeriums der Finanzen
ist das Nebenzollamt Il. Classe zu Waldshut vom 10. d. M. an in ein Nebenzollamt
Ausgegeben in Rudolstadt den 6. December 185.
Fürsll. Schw. Rudolsl. Gesegsamml. XVII. 51