Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

1857. 5 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Prittes Stüch vom Jahre 1831. 
VII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 2. Februar 1857, die Treunung dee dermaligen Steucramtes in 
Leipzig in zwei selbstständige Hauptämter botreffend. 
Nachdem einer Mittheilung der Königlich Süchsischen Staatsregierung zu Folge 
vom 1. d. M. an eine Trennung des dermaligen Steueramtes in Leipzig in zwei selbst, 
ständige Hauptämter ## ein Hanpt= Zollamt unter der Direction eines Ober-Zollin= 
spectors, für die Zoll-, Maß- und Uebergangs-Abgabe- Angelegenheiten, und ein 
Haupt-Steuer-Amt unter der Direction einecs Ober Steuerinspectore für die übrigen 
indirecten Abgaben an Branntwein-, Bier-, Schlacht-, Rübenzucker., Wein- und 
Tabacks-Steuer eingetreten ist, wobei unter anderem der Begleitscheimwechsel 
Seitens der betreffenden Zoll= und Stenerstellen im Zollvereine künftig mit dem neuen 
Haupt-Zollamte in Leipzig bestehen wird, so wird solches andurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 2. Februar 1857. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerlum, 
Abtbeilung der Finanzen. 
Th. Schwark. 
A. Koch. 
Ausgegeben in Rudolstadt den 21. Februar 1857. 
Füral. Schw. Nudosst. Gesegsamml. XVIII. 3
	        
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