Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

1857. 1 
stalt in ein Untersteneramt umgewandelt worden, daß demselben die bisherigen Befug- 
nisse zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. und II., mit Ausschluß 
derer über Manufacturwaaren und zur unumschränkten Erhebung der Eingangsabgaben 
belassen sind. 
In dem Bezirke des Hauptamtes Lemgo ist das Nebenzollamt I. in Erder aufge- 
hoben und die Nebenzollämter Höxter und Beverungen sind in Untersteucrämter umge- 
wandelt, wobei dem Amte in Hörter die Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. 
beigelegt worden ist. 
Rudolstadt, den 17. März 1857. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerlum, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwarß. K 14,
	        
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