Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

60 1857. 
Wir Friedrich Günther, von Gottes Guaden, Fürst zu Schwarzburg, 
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sonderhausen, Leutenberg und Blan- 
kenburg 2c., urkunden und bekennen hiermit, daß Wir die Errichtung einer Aktienge- 
sellschaft unter der Benennung „Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft“ mit 
dem Domicil in Rudolstadt genebmigt, der Gesellschaft die Eigenschaften und Nechte 
einer juristischen Person verliehen und dem Uns vorgelegten Stakut der Gesellschaft. 
wie solches nach Inhalt der beigefügten Aulage festgestellt ist, Unsere landeeherrliche 
Genehmigung ertheilt haben. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtige Concessions-Urkunde unter Unserer eigenhän- 
digen Unterschrift und beigerrucktem Fürstlichen Insiegel ausfertigen lassen. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 24. Juli 1857. 
(L. S.) Friedrich Günther, F. z. S. 
v. Vertrab. 
Corcessions-Urkunde 
für die Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft. 
Titel 1. Bildung, Zweck und Sitz der Gefellschaft. 
§. 1. Durch die nachzusuchende Bestätigung der hohen V Landeoregierung wird unter 
dem Namen „Thüringische Dachschiefer-Bergbau-Gesellschaft“ ein Actienverein gebildet, 
welcher seinen Sitz und sein Domicil zu Rudolstadt hat. 
§. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Ausbeutung der derselben überlassenen Dach- 
schieserlager, die Enverbung weiterer einschlägiger Concessionen, so wie Zurũssung und 
Verwerthung der zu gewinnenden Producte. 
8. 3. Die Dauer der Gesellschaft ist vorläufig auf 50 Jahre festgestellt, die Gene- 
ralversammlung kann aber mit landesherrlicher Genehmigung eine Verlängerung 
beschließen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.