Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

170 1858. 
Zu technischen Mitgliedem: 
der Straßenbau-Director, Major K. von Erffa und 
der Medicinal= Assessor Dr. Clemens. 
II. Das Präsidium des Fürstlichen Finanz-Collegiums hat der Geheime-Regierungs- 
Nath 2c. von Ketelhodt erhalten. 
Zu Mitgliedern dieses Collegiums sind ernannt: 
der Regierungs-Nath Schwar#, 
der Oberforstmeister 2c. von Gleichen, 
der Finanzrath Bamberg. 
IV. Dem Geheimen Regierungs-Rath von Bamberg ist das Präsidium des Fürst- 
lichen Consisioriums übertragen worden. 
Zu Mitgliedern desselben sind 
der General-Superintendent Leo, 
der Landrath Meurer, jedoch zunächst nur provisorisch, 
der Superintendent A. Schumann und 
der Consisterial-Assessor Professor Wächter, letzterer für Schulangelegenheiten, 
ernannt. 
Rudolstadt, den 26. Mai 1858. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
4& XXXVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 26. Mai 1858, die Constikuirung von Digßeiplinargerichten für nicht 
richterliche Beamte betreffend. 
Nachdem der Durchlauchtigste Fürst auf Grund der S§. 29 und 30 des Gesetzes 
vom 10. Mai 1858 die Constituirung der Distiplinargerichte für nicht richterliche Beamte 
befohlen haben, so wird hiermit zur öffentlichen Kenntnih gebracht, daß dieselben aus 
nachverzeichneten Mitgliedern bestehen werden:
	        
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