Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

1858. 01 
Anlage A. 
Zeugeneid. 
Ich schwöre rc. 
daß ich von Allem, worüber ich werde vernommen werden (vernommen worden bin), 
nach meinem besten Wissen die reine Wahrheit sagen (gesagt) und wissentlich weder etwas 
verschweigen (verschwiegen) noch hinzusetzen (binzugesetzt) werde (habe). 
c. 
  
Anlage B. 
Sachverständigeneid. 
Ich schwöre 2c. · 
daß ich das von mir gesorderte Gutachten, meiner Kenntniß und Erfahrung gemäß, 
unpartheiisch und gewissenhaft abgeben werde (abgegeben habe). 
So wahr 2c.
	        
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