Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

146 1859. 
14) Position 20 soll lauten: 
  
beim beim 
Eingange Ausgange Eingange! Ausgange 
„Oel, in Fässern ciugchend Thlr. Sgr. Tblr. Ser. .Sl.. 
aJ Baumöl 1 Cir. 110 UU„ 
Anmerkung 1. ane in 
Fässern eingehend, wenn bei 
Prihsekunrnhoniden vene 
ver- en und Terpentinoͤl 
n Achtelpfund Ros- 
ninn zusela worden . 1 Ctnr. rei 
b) anderes Oel. . . . 1Ctnr. — 
Anmerkung 2. Sogenaunte 
elkuchen, als gurchikel bei 
r 
l 
I 
l 
ON 
S 
  
ingleichen Mehl aus joichen 
Kuchen und Nückstinden 1 Csur. 
  
  
— 1——– 
15) Position 27. u. sind die Worte: „und Pappdeckel“ zu breichen; dagegen ist in 
der Anmerkung hinter dem Worte: „Pack-Papier“ einzuschalten: „sowie von Pappdek- 
keln und Preßspähnen“. 
16) Position 30. u. anstatt der Bestimmungen unter a. 1 und 2 ist die folgende 
aufzunehmen: 
a) Gefärbte Seide und Florettseide, .- 
serner Garn aus Baumwolle und beim Eingange 
—.—. ———„ 
Seide 1 Centner 8 Thlr. — Sgr. od. 14 Fl.4 
Die Tara von 
16 in Fässern und Kisten, 
9 in Ballen 
bleibt unverändert. 
17) Position 30. b. und c. ist zu setzen: „Bänder, Borten und Tülle“, anstatt: 
„Bänder und Borten“. 
un Position 36. ist zu setzen: „Fett von Rind= und Schafvieh“, anstatt „Thier= 
* Position 36. a. ist der Abgabensatz beim Eingang für Talg vom Centner auf 
1/ — Sgr. oder 1 Fl. 45 Kr. zu ermäßigen; daneben fällt die Vergütung für 
ara weg.
	        
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