Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

1859. 47 
jedoch nicht mehr als 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr. 
in Ansah kommen; 
3) die Nebengeschäfte und Zwischenverhandlungen, welche nur bei Gelegenheit der 
Uebereignung vorkommen, wie Vormundschaftsbestätigungen, Veräußerungsdeertte, 
Protestationen, die gerichtliche Einzahlung und Abgewährung des Kaufgeldes an den 
Verkäufer oder die Gläubiger. 
Für dergleichen Verhandlungen greifen die allgemeinen Ansätze Plat. 
Beim F. Justizamte Frankenhausen wird auherdem für die Ab- und Zuschrift in dem 
Flur= und Lagerbuche die bisherige Gebühr von 27 Sgr. von jedem Grundstücke berechnet. 
8. 14. 
Zerschlägt sich das Uebereignungsgeschäft, so greist die Vorschrift in S. 9. Platz. 
2. Einzeichnungen in das Hypotheken, und in das Privilegienbuch. 
S. 45. 
Für die Eintragung einer Hypothek in das Hypothekenbuch: 
1) bei Capitalsummen bis 100 Fl. bez. 50 Thlr. 1 Fl. bez. 15 Sgr. 
2) bis 200 Fl. bez 100 Thlr. 2 Fl. bez. 1 Thlr. 
3) von da an tritt 1 Prozent und 
4) von 3500 Fl. -2000 Thlr. ab 1 Prozent binzu. 
5) Bei unbestimmten Summen 52 Kr. bez. 15 Sgr. bis 3 Fl. 30 Kr. -2 Thlr. 
Für die bloße Vormerkung einer Hypothek sindet die Hälfte dieser Ansätze statt und 
bei deren wirklicher Eintragung die andere Hälfte. 
S. 46 
Für die Eintragung eines Vorzugsrechtes in das Privilegienbuch 
1) bei Summen bis zu 200 Fl. bez. 100 Thlr. 40 Kr. bez. 10 Sgr. 
2) beigrößeren Summen vonjedem weiteren 100 Fl. bez. 100 Thlr. 10 Kr. bez. 5 Sgr. 
jedoch nicht mehr als 17 Fl. 30 Kr.= 10 Thlr. 
3) bei unbestimmten Summen 35 Kr.— 10 Sgr. bis 3 Fl. 30 r-2 Thlr. 
Rücksichtlich der Vormerkung gilt das bei den Hypothefen Bestimmte. 
S. 47. 
Für die Einzeichnung der Cession, Verpfändung, gerichtlichen Ueberweisung, Ab- 
lösung, Prioritätseinrzumung einer Hypothek vder eines Privilegimms kömmt ein Vier- 
theil der Ausabe der Eintragung oder Vormerkung der Hypothek, jedoch nicht unter 
18 Kr. bez. 5 Sgr. in Rechnung.
	        
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