Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1861. (22)

138. 186 1. 
Die gcometrische Aufnahme des Details ist nach den Haupt-Abtheilungen (Ab- 
schnitten) welche als unabhängige, für sich bestehende Theile anzusehen sind, zu 
bewirken. 
Im ebenen oder doch nur durch Hügel wellenförmig durchschnittenen freien Terrain 
ist für eine jede solche Haupt-Abtheilung (Abschnitt) in der Regel eine besondere Stand= 
linic, wo möglich in deren größester Ausdehnung mit aller möglichen Vorsicht zu legen 
und auf dem Felde durch Signalstangen abzustecken. Die Messung der Standlinie ist 
mit gehörig berichtigter Kette und möglichster Sorgfalt wenigstens zweimal, und jeden- 
salls so auszuführen, daß die Messungen unabhängig von einander sind. 
Bei kleinen abweichenden Ergebnissen dieser Messungen ist das arithmetische Mittel 
aus allen als Länge der Standlinie anzunehmen. Bei größeren Abweichungen, näm- 
lich wenn solche die §. 11 gezogenen Gränzen der Differenzen überschreiten, muß die 
Arbeit wiederholt und berichtigt werden. 
Erlaubt die Oertlichkeit die Messung einer geraden Standlinie nicht, dann darf 
zur Wahl einer gebrochenen geschrikten werden, doch soll dieselbe, wenn irgend möglich, 
aus nicht mehr als zwei Theilen bestehen und muß deren Berechnungswinkel so stumpf 
als möglich sein. 
Von dieser Linie aus werden entweder 
1) nach beiden Seiten hin in möglichster Ausdehnung und zwar da, wo dies für 
die Aufmessung des Details am vortheilhaftesten erscheint, gerade Linien bis zur Ab- 
theilungs= resp. Flurgränze abgesteckt, oder es werden 
2) an diese Linien zu beiden Seiten in größtmöglichster Ausdehnung Dreiecke so 
gelegt und örtlich abgesteckt, daß eine Seite derselben steis in die Hauptlinie selbst zu 
liegen kommt. Es werden diese Dreiecke am vortheilhaftesten für die Richtigkeit der 
Messung ausfallen, wenn sie ihrer Form nach dem gleichseitigen Dreiecke sich so viel 
als möglich näher. Da von einem jeden dieser Dreiecke eine Seite und mithin auch 
zwei Ecken in der Hauptlinie selbst liegen, so wird die dritte Ecke entweder in der Flur, 
resp. Hauptabtheilungs-Gränze selbst oder doch in deren Nähe zu liegen kommen. In 
den meisten Fällen wird es nicht sehr schwer halten, einen sesten Punkt in der Flure, 
resp. Hauplabtheilungs= Gränze (Gränzstein) zu dieser Dreiecks-Ecke zu wählen, in der 
Regel wird dies aber nur dann zu erreichen sein, wenn die Dreiecks-Seiten von jenem 
Punkte aus nach der Hauptlinie zu abgesteckt werden. 
Wo es irgend möglich ist, sind jene Dreiecks-Ecken durch gerade Linien zu ver- 
binden, wodurch alsdann wiederum zu jeder Seite der Haupllinie eine Reihe von
	        
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