56 1863.
Verbindung mit Bindfaden aus Hanf oder mit Werg, ingleichen in Ver-
bindung mit leinenen oder baumwollenen Fäden, womit die Bündel der
Binsen, Fasern u. s. w. unwickelt sind, auch mit einer — von
Leinen, Wolle oder Baumwolle bis 2 Zoll Preußisch Breite. A A
Decken, dergleichen mit einer über 2 Zoll Preußisch breiten Einsassung. von Leinen,
Wolle oder Baumwolle II. 22. e
Decken (Fußdecken) ganz oder theilweise auẽ versponnenen * cedrehten vege-
tabilischen Fasern mit Ausnahme von Baumwolle, gefärbt oder ungefärbt;
auch dergleichen in Verbindung mit Kälber-, Kuh= oder Hunde-Haaren oder
mit Schweineborsten, mit einer blosen Einfassung von Leinen, Wolle oder
Baumwolle, oder sonst in unwesentlicher Verbindung mit nicht seidenen
Spinnmaterialien:
a) sofern sie weder in der Kette, noch in dem Schusse mehr als B Ee
auf den laufenden Preußischen Zoll enthalten
h) insofern sie mehr als 15 Fäden in der Kette oder in dem ensr 43#
den laufenden Preußischen Zoll enthalten
Decken, dergleichen ohne Rücksicht auf die Fadenzahl, wenn die t mit
nicht seidenen Spinnmaterialien eine wesentliche i
Decken (Fußdecken) ganz grobe, aus Kälber-, Kuh-, Onnde- * —
Schweineborsten, allein oder in Verbindung mit Werg II. 41. Anmerkung.
Decken (Fußdecken, Fußteppiche) aus Wolle oder anderen Thierhaaren, allein voer
in Verbindung mit anderen nicht seidenen Spinnmaterialien . II. 41.,
Matten und Fußdecken von Stroh, Fäls, Vas. Biusen und ra
ordinaire ungefärbte . .ll.3.-.n.1.
Matten und Fußdecken, gesarbte .. ...llI.)-s2
Matten und Fußdecken, noch feinere, sparterieähnliche ... ll.85.b.
(Siehe übrigens Decken, Fußdecken)
5) Email (künstliche Glasurmasse) ist auf die allgemeine Eingangsabgabe ver-
wiesen.
6) Mehl aus genießbaren Kastanien (Maronen) unterliegt wie die genießbaren
Kastanien selbst nach Posilion II. 25. i. H. des Vereinszolltarifs der Verzollung mit
Thlr. = 7 Fl. vom Zentner, sofern dasselbe nicht geröstet, oder mit Zucker, Vanille
und dergleichen vermengt und zum feinen Taselgenusse zubereitet ist, in welchem Falle