Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1863. (24)

1863 66 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudelstadt. 
Essies Siͤc von Johre 1808. 
AXIX. Bekauntmachung 
der Fürstlichen Regiermg vom 26. September 1868, die Ertheilung eines 
Mivilegiums für den Chemiker Dr. Christian Gustav Elemm in Dreeden 
auf ein nruev Verfahren zur Darstellung von Schwefel, Schwefelsäure, schwefel- 
saurem Kali, schwefelsaurem Natron, Soda, Pottasche, Cblorkallum 
und Salzsäure. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Chemiker Dr. Christian Gustav 
Clemm in Dreoden ein Privilegium auf ein neues Versohren zur Darstellung von 
Schwefel, Schweselsäure, schwefelsaurem Kali, schweselsaurem Natron, Soda, Pott- 
asche, Chlorkalium und Salzsäure in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise auf 
fünf nach einander solgende Jahre von heute ab für den Umsang des hiesigen Fürstev- 
thums ertheilt worden. Dieses Privilegium ist jedoch alsdaun als erloschen zu be- 
trachten, wenn die Ausführung und Anwendung der patentirten Methode in dem hie- 
sigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Much wird 
die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Ersindung im Sinne der, nach der Bekannt- 
machung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 
bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten zu beobachtenden Grundsäße ausdrücklich 
vorausgesetzt. 
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachach- 
tung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 26. Seplember 1863. 
Fürstl. Schwarzb. Reglerung. 
v. Bertrab. 
K. A. Vater. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XXIV. 
Ausgegeben in Rudol stadt den 24. Oct. 1807.
	        
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