Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

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du'i représente 
Fuit àù lo 18 
Signalement et signature Le Preset 
du patemté. (L. S.) 
Formular A. 
Dem N., welcher als (Woll. Fabrikant ine 7K. wohnast ist, wird hier. 
durch Behufs seiner Gewerbe-Legitimation bei den einschlägigen französischen Behörden 
bescheinigt, daß er für sein vorgedachtes Gewerbe im hiesigen Lande die welehlich beste- 
henden Steuern zu entrichten hat. 
Dies Zeugniß ist gültig auf . . . . Monat. 
Ort. Dalum. Firma der Behörde. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular B. 
Dem N., welcher als Handlungs-Commis in Diensten des zu I. tablirten 
Handelshaufes (oder der Fabrik) des Herrn N. steht, wird hierdurch, Vehuss seiner Ge- 
werbe-Legitimalion bei den einschlägigen französischen Behörden bescheinigt, daß das 
ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte Fabrik-Anstalt) für seinen (ihren) Ge- 
werbebelrieb im hiesigen Lande die besehut ülehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dies Zeugniß ist gültig auf. 
Personal Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden.
	        
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