1865.
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Benennung der Gegenstände.
Baumwolle und Baumwollenwaaren:
a) 1) Baumwole, rohe, kanäiste, gelammte,
2)2 — Watte
1) Baumwollengarn, ungemischt oder e mit
Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren:
1) ein und weidrähtiges,
/5) elrichies oder sesarbies
2) drei- * d mehrdrahliges. * eleichto oder
*
e) Waaren aus Baumwolle, allein oder in Verbin-
dung mit Leinen oder Mctallfäden, ohne
mischung von Seide, Wolle oder anderen unter
Nr. 41 genannten Thierhooren:
1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und ge-
bleichte dichte Gewebe, auch appretirt, mit
Ausschluß der sammetartigen Gewebe
2) alle nicht unter Nr. 1 und 3 begriffene dichte
Gewebe; rohe (aus rohem Garn verfertigte)
undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posa-
mentier- und Knopsmoacherwaaren; -eauch Ge-
spinuste in Verbindung mit Metallfäden .
3) alle undichte Gewebe, wie Jaconet, Musselin,
Marly, , soweit sie nicht unter
Nr. 2 berriitn o Spißen und alle
Stickerein ......
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18 in ZHässern u.
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7 In Ballen.