Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

1865. 261 
andererseits 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Moritz von Reichert; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Kammerherrn und Geheimen Legationsrath Max Gra- 
fen Zeppelin 
und 
Allerhöchst Ihren Finanzrath Karl Viktor Riecke; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Pessen und bei 
hein: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Dberfenerh Ludwig Wilhelm Ewald; 
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: 
Höchst Ihren Finanz- . ernn /wilheln von Heemskerck 
un 
Höchst Ihren Obersteuerrath Philipp Heinrich Schellenberg, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Natifikation, folgender Ver- 
trag abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württem. 
berg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein und Seine 
Hoheit der Herzog von Nassau treten für Ihre Lande den zwischen den anderen kon- 
trahirenden Staaten am 28. Juni und 11. Juli dieses Jahres über die Forkdauer 
des Zoll= und Handels-Vereines abgeschlossenen Verträgen in allen Punkten bei. 
Artikel 2. 
Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur Ralifikation der hohen kontrahiren- 
den Theile vorgelegt und es soll die Auswechselung der Ratifikationen binnen späte- 
stens vier Wochen in Berlin bewirkt werden 
So geschehen Berlin den 12. Oltober 1864. 
(gez.) von Pommer Esche. vß-vß-e Dn v. her 
) 
Graf JZeppelin. von Thümmel. v. Bar. Schmi#t. Niesse. 
# S. I. 8.) . S ) (I. S.) (I.S.) 
Gwat- Bode. Ther- v. Thielau. v. ogt. 
(L. S.) (I. S.) (I. S.) ) 
Schellcssbctq. Meykh MettcbniuQ 
) 
(l 
Zükstl Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XXVI. 37
	        
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