Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

18.65. 
33 
  
J# 
  
Benennung der Gegenstände. 
20| Kurze Waaren, Quincaillerien 2c.: 
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, 
echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen gefertigt; 
Taschenuhren; echtes Blattgold und Blattsilber. 
h) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus 
unedlen, echt vergoldeten oder versilberten, oder 
mit Gold oder Silber belegten Metallen gefertigt; 
Stutz= und Wanduhren, letztere mit Ausnahme 
der hölzernen Hängeuhren; uncchtes Blattgold und 
Blattsilber; seine Galanterie= und Quincaillerie= 
Waaren (Herren, und Frauenschmuck, Toiletten- 
und sogenannte Nippestischsachen u. w.) ganz oder 
theilweise aus Aluminium; ferner dergleichen Waa- 
ren aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein ge- 
arbeitet und enkweder mehr und weniger vergoldet 
oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbin- 
dung mit Alabaster, Elsenbein, Email, Halbedel- 
steinen und nachgeahmten Edelsteinen, Lava, Perl- 
mutter oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ka- 
meen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen; 
Brillen und Operngucker; Fächer; feine bossirte 
Wachswaaren; Perückenmacherarbeit; Negen= und 
Sonnenschirme; Wachsperlen; ingleichen Waaren 
aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, 
Wolle oder anderen Thierhaaren, welche mit anima. 
lischen oder vegetabilischen Schnipstoffen, unedlen 
Metallen, Glas, Kautschuck, Guttapercha, Leder, 
Ledertuch (leu#ther cloin), Papier, Pappe, Stroh 
oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders ta- 
rifirt sind. 3. B. Knöpfe auf Holzsormen und dergl. 
Abgabensäße 
  
Maßstab 
de 
r 
Ver- s3 
nach dem. 
.Tnal. 
nach dem 
  
zollung. 
1 Zu. 
1 Ztr. 
  
  
h 
Fuß 
Thlr. Syr. 
  
Fus 
Bl. Xc. 
  
  
Fũr Tara 
wird vergũtel 
vom Zemner 
Brutto-Gewicht 
Plund. 
20 in Fässern u. 
Kisten 
13 in Körben. 
9 in Ballen. 
20 in Zässern und 
( Kisten. 
13 in Körben. 
  
9 in Ballen.
	        
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