Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

* 1865. 
Neiner aüsal. Liqueure, Branntweine in n Blaschen. vom Hektoliter 
der Abgabe von . 
Weingeist-Firniß, vom Hektollter reinen in dem Firnih enthaltenen 
Weingeistes der Abgabe von .. 90 
Bis dahin, daß das zur Darstellung chemischer oder anderer Mleicharüger Fobrikate 
verwendete Salz in Frankreich von der Verbrauchs-Abgabe befreit sein wird, sollen die 
nachstehend verzeichneten, mit Verwendung von Salz dargestellten Erzeugnisse zollver- 
einsländischen Ursprungs bei ihrer Einfuhr nach Frankreich, zur Ausgleichung der von 
den französischen Fabrikanten zu entrichtenden entsprechenden Abgaben folgenden Zusatz- 
Abgaben unterliegen: 
ohe Soda... 4 Flr. 35Cent. 
Kristallisirte Soda... 4, 35 „ 
Schweselsaures Natron: 
reines, wasserfrei . 6 „ — „ Zi 
kristallisirt oder mit Wasser verbunden . 2, 40 
unreines, wassersrei. 5 40 „ S 
krislallisirt oder mit Wasser verbunden 2, 10 „ 
Schwefligsaures Natrnn 6,0 ä 
—m————— 
Salzsäner 3„ ,„ 
Cblorkalk .....·.. »50» 
ChlokfauteSKali........66«—-« 
thvkmagnesium... .....«1«—-» 
Spiegelgläser, große, 1 Fr. - den Meter Oberfläche. 
Hohlglas, Fensterglas und anderes welhes Glas 2 Fr. — Cent. 
Glasflaschen .... —,,80»Z 
Ultramarin, tnislihe . ..6,,75»O 
sak .......10,,—»? 
Vareksoda „ 50„ 
Gebrannte Rüben- 2 rohe 1 2 „ 
Zinnst alz . . 3 ""% „ * 
Artiee 16 
Im Falle der Aufhebung oder Emazigung der bei der Aussuhr französischer Er. 
zeugnisse gegenwärtig gewährten Ausfuhr-Vergütungen, sollen die nach dem vorange-
	        
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