1866. J
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Elstes Stüch vom Jahre 1866.
XX. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 27. April 1866, die Preisveränderungen der
Arzueimittel pro 1866 betreffend.
Die in den Droguenpreisen eingetretenen Veränderungen haben eine Abände-
rung in den Preisen der Arzneimittel nöthig gemacht. Es werden deshalb die hier-
nach abgeänderten, mit dem 1. Juni d. J. in Kraft tretenden Taxpreise andurch
zur Nachachtung bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 27. April 1866.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
K. A. Valer.
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesezsamml. KVII. 14
Ansgegeben in Rudolstadt den 10. Mai 1866.