Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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zu Ober-Lieutenanten in ihren Abtheilungen ernannt, und endlich 
den dem vierten Reiter-Regiment aggregirte Lieutenant v. Dillen beim dritten Reiter- 
Regiment eingetheilt. 
Vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät die bei dem Finanz-Ministerium erledigte Stelle eines Ministerial-Afsessors mit dem 
Titel und Rang eines Finanzraths dem Hofkameral-Verwalter Renner in Freudenthal, 
die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Vaihingen dem seitherigen Buchhalter bei 
der Stiftungspflege in Heilbronn, Rein wald, und 
die Buchhaltersstelle bei dem Landkameralamte in Stuttgart dem Referendär v. Hev- 
der in Neuffen gnävigst übertragen, sodann 
zum Forstamts-Assistenten in Altenstaig den Forstpraktikanten Waldraff in Kapfen- 
burg ernannt, und 
den Revierförster Sindlin ger zu Lampoldshausen, Forsts Neuenstadt, auf die erle- 
digte Revierförstersstelle in Plüderhausen, Forsts Schorndorf, gnädigst befördert. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 24. v. M. ist 
der von dem Fürsten Erbland-Postmeister beabsichtigten Uebertragung des erledigten Poststall- 
meistereidienstes zu Tübingen an den Inhaber des Gasthofs zur Traube daselbst, Wiltzelm 
Kommerell, die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departementcs. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, die Aufstellung eines neuen Dolmetschers für die polnische Sprache betreffend. 
Vermöge Höchster Cntschließung vom 24. dv. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät die erledigte Stelle eines Dolmetschers der bei den Gerichten des Königreichs einkommenden 
in polnischer Sprache versaßten Urkunden dem Reallehrer Wanner zu Stuttgart gnd- 
digst zu übertragen geruht, was hiemit, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung 
vom 30. Januar 1822 (Reg. Blatt S. 100), zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stnttgart den 25. Juli 1846. Prieser.
	        
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