Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

1862. 101 
Muster o. 
Anmelde-Begister 
für die 
Labacks-Steuer des Erntejahres 18. 
Hebestelle zu....... 
und zwar für die Ortschaften: 
Geführt von N. N. 
(IAmts-Charakter.) 
Mit . Hesten Beläge. 
Geprüfst den ien... .... 
Der Ober-Kontroleur 
N. N. 
Vorschriften für den für den Gebrauch. 
1) Nachdem di tin Helle des Anmeldt · Aegislers nach 8. 2 der Anweisung in einen Band wusamme. 
gebunden und mil einer General. Nkaitatten, vessehen ind. ist das Register mil einer von dem Ober- 
T 4 Sbeceinden Schnur zu du 
2) Das Anmelde Register muß zu 15i Zeil 0 Aue der Isl. Einnahme mit den Anschteibungen im Ein- 
n rWinied2 zauch ist darüber zu wachen. daß die zum Soll geslellien Beiräge nochtzeitig 
jur Peessene gekang 
Zu #nde Jum des un 5v. - seigimen Jahrés it das Aumelde, Register abzuschließen. die Ausrechnung 
dir eng#oh#n Delöge zu bewrken und nach Uebertwagung dei Summen in die Gentral · Aefaviiulalioñ 
der an bw sssleuct chenensne cusammten tag zu eimitteln. 
Nach dem ## pien usse und spälestens bis zum 10. Jmi (# das aumeldungs- Register unler Beisugung der 
Anmeldungen, der olmiegbnse Prololollt und des Cinnahme,- Joutnals an die Direcliv= Behörde zur 
Kollulalm Neossont einzureichen. 
* 
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