Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

—  35  —

alle  für  einen,  und  ernennen  zu  diesem  Zwecke  einen  Ausschuß,  der
nach  einem  Jahre  erneuert  werden  soll.  Zugleich  erklärten  die
versammelten  Stände  feierlich,  daß  die  von  ihnen  ergriffenen  Maßregeln
  den  Regierungsrechten  der  Fürsten  keinen  Eintrag  thun,
sondern  eben  nur  zum  Wohle  des  Vaterlandes  wirksam  sein  sollten,
und  sprachen  zugleich  aus:  „daß  Niemand  möglicher  noch  billiger
und  gebührlicher  ihre  Herren  ihrer  Irrthümer  entsetzen  oder  mit
Rechte  scheiden  könnte,  denn  sie  von  den  Landen“.  Kurfürst  Friedrich
  der  Sanftmüthige  säumte  nicht,  dieser  Erklärung  seine  Zustimmung
  zu  geben.

Die  Folgezeit  bot  keine  Veranlassung  zu  willkürlichen  Zusammenkünften
  der  Stände.  Mehr  als  anderthalb  Jahrhunderte
verstrichen,  ohne  daß  uns  die  Geschichte  von  deren  Abhaltung  berichtet.
  Es  mochte  um  so  weniger  Anlaß  dazu  vorhanden  sein,
als  namentlich  im  sechzehnten  Jahrhundert  landesherrliche  Berufungen
  von  Landtagen  in  sehr  kurzen  Zwischenräumen  sich  folgten.
Erst  der  für  Sachsens  innere  Staatsgeschichte  hervorragend  wichtige
Landtag  von  1660  brachte  die  Angelegenheit  wieder  zur  Sprache.
Folgendes  gab  die  Veranlassung  dazu.“)

Als  die  Versammlung  nach  langen  Berathschlagungen  endlich
beschlossen  hatte,  welche  Jahressummen  an  Steuern  bewilligt  werden
  sollten,  verblieb  noch  die  Frage  zur  Entscheidung,  auf  wie  viel
Jahre  man  jene  Bewilligungen  gewähren  wollte.  In  der  an  den
Landtag  vom  Kurfürsten  gerichteten  Proposition  waren  sechs  Jahre
begehrt  worden.  Nun  war  zwar  eine  sechsjährige  Bewilligung  auch
damals  keine  ganz  ungewöhnliche  Sache;  indessen  waren  die  beiden
unmittelbar  vorhergegangenen  Bewilligungen  in  den  Jahren  1653
und  1657  nur  auf  vier  Jahre  erfolgt;  und  diesem  Beispiel  wollten
die  etwas  argwöhnischen  Stände  auch  diesmal  folgen.  Da  aber
der  Kurfürst  auf  seinem  Verlangen  bestand,  so  suchte  man  endlich
dessen  Wünsche  mit  dem  Interesse  der  Stände  zu  vereinigen  und

*)  Hausmann  a.  a.  O.  2.  Theil,  S.  8  fg.
3*