i22 18689.
Uritter Abschnitt.
Normale.
8. 49.
Arten der Normale.
Die Normale sind:
I. Eichungsnormale und zwar:
a) Gebrauchsnormale, nach denen die Nichtigkeit der Verkehrsgegen-
stände bei den Eichungsarbeiten beurtheilt wird,
b) Kontrolnormale, welche zur Berichtigung der Gebrauchsnormale an
der Eichungsstelle dienen;
II. Hauptnormale, nach denen die Aufsichtsbehörden der Eichungsstellen die
Kontrolnormale richtig erhalten;
II. Kopien des Urmaaßes und Urgewichtes, welche bei der Herstellung
und Michtighaltung der Hauptnormale dieucn.
I. u. Gebrauchsnormale.
8. 50.
Allgemeine Bestimmungen.
Bei jeder Eichungsstelle müssen für jeden Zweig des Eichungsgeschäftes, welchen
dieselbe ausübt, die nachfolgend angegebenen Gebrauchsnormale vorhanden sein.
Sie dürfen in Bezug auf Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffen-
heit von den im Verkehr zulässigen Stücken ihrer Art nicht im ungünstigen Sinne ab-
weichen und sind durch zwei Sternstempel (für Präcisionsmaaße und Präcisionsgewichte
durch drei Sternstempel) zu kennzeichnen.
Sie können von der sie gebrauchenden Eichungsstelle selbst hergestellt werden, so-
weit dieselbe hierzu die Einrichtung besitzt, oder werden ihr von der Aufsichtsbehörde
geliefert, Nur von der Aufsichtsbehörde dürfen geliefert werden die Gebrauchsnormale
für trockene Hohlmaaße von 7 II., weil für diese nach §S. 58 keine Kontrolnormale vor-
handen sind und deshalb die Gleichförmigkeit und Mustergültigkeit der Ausführung der
Gebrauchsnormale in höherem Grade erfordert ist. — Dafür, daß die Gebrauchsnor-
male mit den Kontrolnormalen in der vorgeschriebenen Uebereinstimmung fortdauernd
erhalten werden, ist die Eichungsstelle verantwortlich.