18609.
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Zweites Stüch vom Jahre 1869.
II. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 18. December 1868, die Ertheilung eines
Patents für Andreas Lomer in Breslau auf die Erfindung einer Methode
der Stahl= und Stabeisenfabrikation und die dazu gehörigen Apparate betr.
Mit höchster Genehmiguug Serenissimi ist dem Andreas Lomer in Bres-
lau für Franz Ellershausen in Montreal ein Patent auf die Erfindung einer Me-
thode der Stahl- und Stabeisenfabrikation und die dazu gehörigen Apparate in der
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander
folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der
Wirkung ertheilt, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, die zur
Stahl= und Stabeisenfabrikation nöthigen Apparate herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen
Jahresfrist nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er.
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach.
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 18. December 1868.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
Gesetzsamml. XXX. Leo. i V.
Ansgegeben in Rudolstadt den 23. Januar 1869.