Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

1869. (67 
II. Oldenburg. 
Haupt-Zollamt Varel, Haupt-Zollamt Brake, Haupt-Zollamt Deimenhorst. 
Haupt. Steucramt Oldenburg. 
I. Braunschweig. 
Haupt. Steueramt Braunschweig, Steueramt Wolfenbüttel, Steucramt Holzminden. 
K. Thüringische Staaten. 
Haupt-Steueramt Coburg. 
. Anhalt. 
Haupt-Steueramt Dessau, Zollabfertigungsstelle Wallwitzhafen bei Dessau. 
Geht Rohzucker, für welchen der Zollpflichilge den Zollsat von 5 Thlru. — 
8 Fl. 45 Kr. für den Zentner nicht entrichten will, bei einer andern Zollstelle, als 
den oben bezeichneten ein, so ist, falls die Abfertigung unter Begleitschein-Kontrole 
auf eine kompetente Zollstelle nicht beantragt wird, oder dem Eingangsamt die Be- 
sugniß zur Begleitschein-Ausfertigung mangelt, der eingeführte Zucker auf dem 
kürzesten Wege unter Zoll-Kontrole in das Ausland zurückzuschaffen. 
In Betreff der Kontrole der Verwendung zollfrei einzulassender Melasse zur 
Branntweinbereitung kommen die in der Anlage A enthaltenen Bestimmungen zur. A-. 
Anwendung. 
2) Zu §. 3 des Gesehzes. 
Die Ausfuhr von Zucker mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung 
darf, sofern es sich um Zucker handelt, für welchen eine Vergütung von 3 Thlr. 
4 Sar. = 5 Fl. 29 Kr. bezüglich 3 Thlr. 18 Sgr. = 6 Fl. 18 Kr. für den Zentner 
gewährt wird, bis auf Weiteres nur über die nachstehend bezeichneten Aemter erfolgen: 
A. Preußen. 
Haupt- Steueramt Stettin, Haupt-Zollamt Stralsund, Haupt- Steueramt Bres. 
lau, Haupt-Steueramt Görlitz, Haupt-Steueramt Halle, Haupt- Steueramt 
Magdeburg, Haupt- Steueramt für die ausländischen Gegenstände Berlin, Ver- 
einsländisches Haupt-Zollamt Hamburg, Haupt-Zollamt Kiel, Haupt= Zollamt 
Flensburg, Vereinsländisches Haupt-Zollamt Bremen, Haupt- Steueramt für 
ausländische Gegenstände Cöln. 
B. Bayern. 
Haupt= Zollamt Regensburg, Haupt--Zollamt Ludwigshafen a. R. 
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