1869. (67
II. Oldenburg.
Haupt-Zollamt Varel, Haupt-Zollamt Brake, Haupt-Zollamt Deimenhorst.
Haupt. Steucramt Oldenburg.
I. Braunschweig.
Haupt. Steueramt Braunschweig, Steueramt Wolfenbüttel, Steucramt Holzminden.
K. Thüringische Staaten.
Haupt-Steueramt Coburg.
. Anhalt.
Haupt-Steueramt Dessau, Zollabfertigungsstelle Wallwitzhafen bei Dessau.
Geht Rohzucker, für welchen der Zollpflichilge den Zollsat von 5 Thlru. —
8 Fl. 45 Kr. für den Zentner nicht entrichten will, bei einer andern Zollstelle, als
den oben bezeichneten ein, so ist, falls die Abfertigung unter Begleitschein-Kontrole
auf eine kompetente Zollstelle nicht beantragt wird, oder dem Eingangsamt die Be-
sugniß zur Begleitschein-Ausfertigung mangelt, der eingeführte Zucker auf dem
kürzesten Wege unter Zoll-Kontrole in das Ausland zurückzuschaffen.
In Betreff der Kontrole der Verwendung zollfrei einzulassender Melasse zur
Branntweinbereitung kommen die in der Anlage A enthaltenen Bestimmungen zur. A-.
Anwendung.
2) Zu §. 3 des Gesehzes.
Die Ausfuhr von Zucker mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung
darf, sofern es sich um Zucker handelt, für welchen eine Vergütung von 3 Thlr.
4 Sar. = 5 Fl. 29 Kr. bezüglich 3 Thlr. 18 Sgr. = 6 Fl. 18 Kr. für den Zentner
gewährt wird, bis auf Weiteres nur über die nachstehend bezeichneten Aemter erfolgen:
A. Preußen.
Haupt- Steueramt Stettin, Haupt-Zollamt Stralsund, Haupt- Steueramt Bres.
lau, Haupt-Steueramt Görlitz, Haupt-Steueramt Halle, Haupt- Steueramt
Magdeburg, Haupt- Steueramt für die ausländischen Gegenstände Berlin, Ver-
einsländisches Haupt-Zollamt Hamburg, Haupt-Zollamt Kiel, Haupt= Zollamt
Flensburg, Vereinsländisches Haupt-Zollamt Bremen, Haupt- Steueramt für
ausländische Gegenstände Cöln.
B. Bayern.
Haupt= Zollamt Regensburg, Haupt--Zollamt Ludwigshafen a. R.
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