Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

  
1869. 213 
. LXVIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 21. December 1869, die Aufhebung der in Folge der einge- 
tretenen Landestrauer angeordneten Einstellung der öffentlichen 
Lustbarkeiten betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlauckt des Fürsten, unseres gnädigsten 
Herrn, wird die in Folge des höchstbetrübenden Ablebens des Durchlauchtigsten 
Fürsten Albert durch die Ministerial Bekanntmachung vom 26. vor. M. getroffene 
Anordnung wegen Einstellung des öffenüchen Tanzens und Musikhaltens sowie 
aller sonsligen rauschenden öffentlichen Vergnügungen, unter Aufrechterhaltung 
der übrigen Bestimmungen rücsichtlich der noch fortdauernden 
Landestraner, vom 26. d. M. an dergestalt aufgehoben, daß öffentliche Ver- 
guügungen der gedachten Art von diesem Tage an wieder stattfinden können. 
Rudolstadt, den 21. December 1869. 
- 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Ketelhodt. 
 
	        
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