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die Post, oder durch Expressen weiterzusenden sind, mit möglichster Beschleunigung
der Weiterbeförderungs-Anstalt in der erwähnten Weise zugeführt.
Wenn der Adressat seinen Aufenthaltsort verändert hat, so werden demselben die
für ihn eingehenden Depeschen, auch wenn sie keinen Nachsendungsvermerk tragen, an
den neuen Adreßort nachtelegraphirt, wenn er in einer bei der betreffenden Telegraphen,
Station niederzulegenden schriftlichen Erklärung das Verlangen der Nachsendung aus.-
drücklich ausgesprochen hat. Die hierfür entfallenden Gebühren. bezahlt der Adressat
bei Empfang der Depesche.
§. 23.
Bestellung durch Telegraphenboten.
Der Bote hat die Depesche nebst Empfägsschein ohne Aufenthalt nach der
Wohnung des Apdressaten resp. nach der in der Depesche bezeichneten Adresse oder nach
der Post zu bringen und sich bei Abgabe derselben zu überzeugen, daß die richtige Zeit
und Unterschrift in die Empfangsbescheinigung elngetragen ist.
Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt.
Zur Bescheinigung der Abgabe einer Staatsdepesche kann, wenn nicht eine be-
sondere schriftliche Verfügung darüber getroffen ist, nur der Vorstand der betreffenden
Behörde, oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreker als berechtigt angesehen werden.
Privat-Depeschen können, wenn der Adressat von dem Boten nicht zu Hause an-
getroffen wird, entweder an ein erwachsenes Mitglied seiner Familie, oder an dessen
Geschäfts-Gehülfen, Dienerschaft, Gast. oder Hauswirthe abgegeben werden, inso-
fern derselbe nicht für derartige Fälle einen besonderen Empfänger der Station schrift-
lich namhaft gemacht, oder der Aufgeber verlangt hat, daß die Zustellung nur in die
Hände des Adressaten stattfinden solle.
In allen Fällen, wo der Bote den Adressaten nicht selbst antrifft und die Depesche
einem Anderen aushändigt, hat der Letztere in der Empfangsbescheinigung seiner
eigenen Namensunterschrift das Wont „für“ und den Namen des Adressaten beizufügen.
§. 24.
Unbestellbare Depeschen.
Von der Unbestellbarkeit einer Depesche und den Gründen der Unbestellbarkeit
wird der Aufgabestation telegraphische Meldung gemacht.
Ist eine Depesche unbestellbar, weil der Adressat in seiner Wohnung nicht ange-